Aktuell

Vorentwurf

  • Vorläufige Generalpläne
  • Erste Gewichtsrechnung
  • Vorläufige Rumpflinien 3D
  • Änderungsschleifen wie erforderlich
  • Design Freeze
  • Ausschreibungen an Werften und Zulieferer

Der Vorentwurf zeigt, wie der Yachtdesigner die Vorgaben aus dem Lastenheft stylistisch umsetzt. Zusätzlich sind einige technische Vorgaben zu kontrollieren, zum Beispiel durch eine erste Berechnung des Gewichtes. Dies ist wichtig, um erste Rumpflinien in 3D zu erstellen. Diese geben den Bauraum vor, in den die Inneneinrichtung hinein geplant wird.

Abgeliefert wird ein Satz Generalpläne als Zeichnungen. Typischerweise folgende Ansichten – beispielhaft für eine Segelyacht:

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Das Ergebnis wird mit dem Auftraggeber besprochen, gegebenenfalls werden Änderungen festgelegt und in einer weiteren Schleife eingearbeitet.

Ist alles stimmig, wird der Entwurf im sogenannten „design freeze” eingefroren, ein wichtiger Meilenstein im Entstehen der neuen Yacht. Kleine Änderungen sind natürlich auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich, größere führen ab hier zu einem Neustart der einzelnen Schleifen.

Ein Boot bauen kann man nach den Unterlagen des Vorentwurf zwar noch nicht, den Preis eingrenzen dagegen schon. Werften und Zulieferer können im Rahmen einer Ausschreibung angefragt werden. So erhält man einen ersten konkreten Kontakt zu den potentiellen Bauwerften und außerdem – ganz wichtig – eine erste preisliche Hausnummer.

Vertraglich ist der Vorentwurf als gesondertes Paket von den folgenden Konstruktionsarbeiten getrennt. So bleibt er von den Kosten erschwinglich. Das große Paket von Hauptentwurf, Konstruktion und CE fällt erst dann an,  wenn die Entscheidung für den Bau des Schiffes gefallen ist.

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