EU Richtlinie/CE-Zeichen

EU-Richtlinie / CE-Zeichen

  • Entwurf und Konstruktion nach der EU-Richtlinie Sportboote 2013/53/EU
  • Entsprechende ausführliche Dokumentation (CE-Nachweis)
  • Einreichen aller Unterlagen zur Erteilung der CE-Konformität durch eine benannte Stelle
  • Beratung von Werften zur CE-Konformität
  • Lieferung von Herstellerschildern, Plaketten, Warnhinweisen
  • Erstellung von Eignerhandbüchern (Beispiel »)

Seit 1996 muß jedes in der EU in den Warenverkehr gebrachte Sportboot konform zur EU-Richtlinie Sportboote entworfen, konstruiert und gebaut sein. Dies wird durch das CE-Zeichen auf der Herstellerplakette nachgewiesen.

In der EU-Richtlinie werden die dafür notwendigen Vorgaben allgemein beschrieben. Spezifischere Vorgaben und Regelungen finden sich in nicht weniger als 63 nationalen EN/ISO Normen! Jedes neue Sportboot muß nachweisen, dass es alle (!) diese Normen für die gewählte Entwurfs­kategorie einhält.

Für die Einhaltung der Normen ist „die Stelle zuständig, die das Bauwerk in Verkehr bringt”, also typischerweise die Bauwerft. Allerdings ist das Thema so komplex, dass die meisten Werften gerne unsere Hilfe annehmen und zum Teil auch den Prozess der Zertifizierung ganz an Yachtdesign v. Ahlen abgeben.

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Bei einer neuen Yacht weist Yachtdesign v. Ahlen in einem CE-Nachweis schriftlich nach, welche Normen (oder welche Teile daraus) bei Entwurf und Konstruktion berücksichtigt („angezogen”) wurden. Die Konformität wird für jedem Punkt einzeln – zum Teil auch durch Berechnungen – nachgewiesen.

Bei Punkten, die im Tätigkeitsbereich der Werft liegen, wird ein Hinweis angebracht. Ein CE-Nachweis für eine typische 10-m-Serienyacht wird einen Umfang von etwa 50-70 Seiten haben.

Für die weitere Zertifizierung ist notwendig:

  • Normgerechte Herstellerplakette
  • weitere Schilder und WIN-Nummer
  • Zertifizierung durch die benannte Stelle
  • Eignerhandbuch
  • EU-Konformitätserklärung

Yachtdesign v. Ahlen kann in dem Prozess der Zertifizierung an vielen Stellen unterstützend tätig werden. Sei es als allgemeiner Berater und Übersetzer von „Fachchinesisch” oder bei der Kommunikation mit der benannten Stelle und dem Einreichen von Unterlagen bis zur Erteilung des CE-Zeichens. Benötigte Schilder und Plaketten können in normgerechter Ausführung geliefert werden.

Einen großen Punkt stellen auch die normgerechten Eignerhandbücher dar, welche die Werft dem Kunden verbindlich mitliefern muss. Diese Handbücher stellen wir gerne her. Für eine 10-m-Yacht hat so ein Handbuch typischerweise einen Umfang von 50-90 Seiten, abhängig von der technischen Komplexität der technischen Ausrüstung.

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